
Seit 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Wir erklären, wann KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen und was das für dein Unternehmen bedeutet.
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Unternehmen, die KI-generierte Inhalte gewerblich einsetzen, müssen diese unter bestimmten Voraussetzungen für Nutzer klar erkennbar kennzeichnen. Wir zeigen dir, worauf es jetzt ankommt.
Was ist neu?
Seit dem 2. August 2026 müssen bestimmte KI-generierte Inhalte für Betrachter direkt und klar als synthetisch erkennbar sein. Betroffen sind vor allem drei Bereiche:
Wo liegen die Grenzen?
Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für jeden KI-Text oder jedes KI-Bild gibt es nicht. Entscheidend ist immer der konkrete Einsatzfall. Wenn ein Mensch einen KI-generierten Text prüft und die redaktionelle Verantwortung dafür übernimmt, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Für offensichtlich künstlerische, satirische oder klar fiktionale Inhalte gilt zudem eine abgeschwächte Pflicht. Die Kennzeichnung darf hier dezent erfolgen, damit der Kunstgenuss nicht gestört wird.
Was bedeutet das für dein Unternehmen?
Prüfe deine Website, deine Social-Media-Kanäle und deine Werbeinhalte darauf, wo KI-generierte Bilder, Texte oder Chat-Funktionen zum Einsatz kommen. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Eine klare, unaufdringliche Kennzeichnung schützt dich rechtlich und schafft gleichzeitig Vertrauen bei deiner Zielgruppe.
Wir unterstützen dich gerne dabei, deinen KI-Einsatz zu prüfen und passende Kennzeichnungen für Website, Social Media und Newsletter umzusetzen.
Ausführliche rechtliche Hintergründe findest du auch bei eRecht24